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Wer kennt es nicht: Man entdeckt beim Shoppen ein cooles T-Shirt oder Gadget für nur wenige Euro – was für ein Gefühl! Bis diese Güter in Europa ankommen, überqueren sie viele Grenzen. Und oft sind die Produktionsbedingungen unbekannt. Barbara Steininger, Leiterin des ➡ Zentrums für Europäisches Privatrecht der Uni Graz, bringt es auf den Punkt: „In Europa profitieren wir oft von Herstellungsweisen, die woanders Menschen und Umwelt schaden.“ Dennoch sei es vielen Konsument:innen – wie ihr selbst – ein Anliegen, Dinge zu kaufen, die nicht etwa durch Kinderarbeit entstanden sind. 
Der Einsturz der Rana-Plaza-Textilfabrik mit 1135 Todesopfern im Jahr 2013 oder der Brand einer Textilfabrik in Pakistan mit 258 Toten 2012 erschütterten die Weltöffentlichkeit. Diese Tragödien führten nach ersten Gesetzesinitiativen in Frankreich und Deutschland durch langwierige Verhandlungen schließlich zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die im Sommer 2024 in Kraft trat. 
  
In der Pflicht  
Ab 2027 müssen demnach große Unternehmen sicherstellen, dass in ihrer gesamten Lieferkette faire Produktionsbedingungen herrschen. Die Regelung gilt für Konzerne mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch eine zivilrechtliche Haftung – selbst dann, wenn der Fehler bei Zuliefer:innen liegt. „Das ist die wirkliche Neuerung dieser Richtlinie“, sagt Steininger. „Berichtspflichten bestanden bereits, haben aber wenig bewirkt. Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltschäden blieben oft ohne Folgen.“ 
Seit dem Beschluss durch EU-Parlament und Rat wurde die neue Regelung heftig diskutiert. Manche Unternehmen befürchten bürokratische Mehrbelastungen und ein hohes Haftungsrisiko. Obwohl die Richtlinie nur für sehr große Firmen gilt, müssen sich auch kleine und mittelständische auf Veränderungen einstellen. Als Teil einer Lieferkette könnten – wenn auch nunmehr in beschränktem Maße – gewisse Sorgfaltspflichten auf sie abgewälzt werden.   
Steininger hat ebenfalls Kritikpunkte: „Vieles ist unklar. Es werden zum Beispiel erst im Anhang Details zu den geschützten Rechten genannt. Verwiesen wird etwa auf internationale Menschenrechtsübereinkommen, die aber für Staaten verfasst wurden, nicht für Unternehmen.“ Statt eines einheitlichen Regelwerks wird es zudem den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, die Vorschriften genau zu definieren. Dennoch relativiert die Juristin manche Bedenken: „Eine Flut an Klagen ist nicht zu erwarten.“ Die Beweislast liege nämlich – wie meist bei Zivilverfahren – bei den Kläger:innen. Den Geschädigten fehlen oft die Mittel für rechtliche Schritte. 
  
Entschärfung   
Um Unternehmen nicht zu viel Bürokratie aufzubürden, präsentierte die EU im Februar in einem sogenannten Omnibus-Vorschlag gleich für mehrere Regelungen vereinfachte Berichts- und Sorgfaltspflichten. „In Bezug auf die Lieferkettenrichtlinie erfasst nun die Sorgfaltspflicht nur mehr direkte Geschäftspartner:innen und Tochterfirmen“, erläutert Steininger. „Außer, ein Betrieb hat plausible Informationen über negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder Umwelt, etwa weil vertrauenswürdige Medien oder NGOs darüber berichten.“ Bedeutsam seien auch die Änderungen bei den Rechtsfolgen, betont die Juristin. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine zivilrechtliche Haftung vorzusehen, soll ebenso gestrichen werden wie die EU-weit einheitlichen Bedingungen für eine solche. Wegfallen soll auch die ursprünglich vorgesehenen Klagemöglichkeit von NGOs. Außerdem wurde die Umsetzung der Richtlinie zunächst verschoben. 
Insgesamt liegt somit laut Steininger keinesfalls eine bloße Vereinfachung der Regelung vor, sondern es werden die Pflichten für Firmen sowie die Konsequenzen bei Verstößen stark eingeschränkt. Dies erfolgt zu einem ungünstigen Zeitpunkt: „Viele Unternehmen haben bereits begonnen, sich auf die neue Regelung vorzubereiten“, erklärt die Juristin. Der Omnibus-Vorschlag der Kommission muss von Parlament und Rat noch beschlossen werden, um in Kraft zu treten, sodass nun neuerlich Unsicherheit über die künftige Verantwortung besteht.

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