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Unter Spannung
Bessere Preis-Optionen und eine stabilere Versorgung: Jurist Stefan Storr durchforstet den Paragrafen-Dschungel des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, das noch heuer in Kraft treten soll. Es bringt zahlreiche Verbesserungen, enthält aber auch strittige Punkte.
Geschwind einmal das Handy anstecken, die Haare föhnen oder einfach nur das Licht einschalten. Viele für uns alltägliche Handlungen sind eigentlich alles andere als trivial: Sie benötigen nämlich Strom. Und damit der in der Steckdose ankommt, braucht es nicht nur Leitungen und Kraftwerke, sondern auch einen dicken Pack an Regeln und Gesetzen.
Stefan Storr, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Graz, bringt es auf den Punkt: „Die Gesetzessammlung für österreichisches Energierecht ist dicker als die für unser Verfassungsrecht oder die für Europarecht.“ Er erforscht, wie wir mit Strom, Gas und fossilen Energiequellen umgehen. „Wir haben hier ja eine spannende Ausgangslage“, erklärt der Jurist. „Denn die Netze gehören einem Unternehmen. Das nennt man ein natürliches Monopol.“
Seit der Marktliberalisierung im Jahr 2001 kann immerhin jede:r selbst entscheiden, von welchem Unternehmen die Elektrizität bezogen wird. Allerdings bleibt man weiterhin an das Netz gebunden. „Hier gibt es aber die unabhängige Regulierungsbehörde E-Control. Sie sorgt dafür, dass der Preis für die Nutzung fair bleibt.“
Damit ein freier Strommarkt funktioniert, hat man sich auf EU-Ebene einen besonderen Mechanismus einfallen lassen, die Merit-Order: Die günstigsten Kraftwerke – die Wasser oder Sonne nutzen – speisen zuerst Elektrizität ein. Erst wenn das nicht reicht, kommen weitere zum Zug, wie Gaskraftwerke. Der Clou: Das letzte, teuerste Kraftwerk bestimmt den Preis für alle. „Die Merit-Order ist eigentlich ein Anreiz für Erzeuger:innen, mehr in erneuerbare Energieträger zu investieren“, erklärt Storr. Der Krieg in der Ukraine hat die Grenzen dieses Systems aufgezeigt. Die gestiegenen Gaspreise trieben die Stromkosten in die Höhe. Die Auswirkungen spürten plötzlich alle Kund:innen. Die Regierung reagierte mit einer Übergewinnsteuer für Energiekonzerne.
Erneuerung für Erneuerbare
Dabei steht die ganze Branche heute vor einer großen finanziellen Herausforderung: Aufgrund der stark zunehmenden Einspeisungen aus Photovoltaik und Windkraft müssen die Netze massiv ausgebaut werden. Auch um hier für Planungssicherheit zu sorgen, will die Regierung mit einem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz viele Unklarheiten im Energierecht beseitigen. So sollen künftig alle Stromerzeuger:innen Entgelt für die Nutzung der Leitungen bezahlen. Storr sieht das kritisch: „Über Jahre wurde der Ausbau von erneuerbarer Energie gefördert. Viele Private haben inzwischen PV-Anlagen auf ihren Dächern“, sagt der Jurist. „Eine Einspeisegebühr wäre wohl nicht verhältnismäßig, wenn diese höher ausfiele als der Preis, der für den gelieferten Strom erzielt werden kann.“
Ein weiterer strittiger Paragraf: Wenn das Netz überlastet ist, sollen dessen Betreiber:innen fremde Photovoltaik- oder Windanlagen abschalten können. Storr: „Nach welchen Regeln wird entschieden, welche Anlagen abgeschaltet werden? Hier braucht es faire Mechanismen.“
Die soziale Frage
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist ein Sozialtarif für bedürftige Haushalte. Alle Stromlieferant:innen sollen einen solchen mit gesetzlich vorgesehenen Preisen im Programm haben. „Die Kosten dafür müssen sie bis zu einer Summe von 50 Millionen Euro selbst tragen“, kritisiert Storr. Das sei rechtlich heikel. „Wer ist dafür zuständig, sozial schwächere Menschen vor Energiearmut zu bewahren? Private Firmen oder vielleicht doch der Staat?“ Die öffentliche Hand ist in Österreich zwar an vielen Energieunternehmen direkt oder indirekt beteiligt, dennoch sind diese privatrechtlich organisiert. „Ihnen staatliche Aufgaben zu übertragen ist möglich, erfordert aber grundsätzlich einen Ausgleich“, mahnt der Jurist ein.
Eine flexiblere Preisgestaltung könnte für manche künftig positive Auswirkungen auf die Stromrechnung haben. Die Intention, um die Netze zu entlasten: Elektrizität soll dann verbraucht werden, wenn sie gerade kostengünstig zur Verfügung steht. Dennoch sieht Storr mit Blick auf die bisher mangelnde Bereitschaft zum Tarifwechsel darin eher ein Nischen-Thema: „Die meisten Menschen schalten die Waschmaschine ein, wenn sie genug schmutzige Wäsche haben und warten nicht, bis die Energie billiger ist. Aber für den einen oder anderen kann das schon interessant sein.“
Vielleicht werden wir alle bald die Preise an der Strombörse prüfen, bevor wir das Handy laden oder das Backrohr einschalten. Das neue Gesetz soll die Verbraucher:innen jedenfalls zu mehr Flexibilität bewegen.
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